Jugendliche
zwischen dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr sind als Feuerwehranwärter in der
Jugendfeuerwehr
organisiert.
Ab dem 14. Lebensjahr können sie am Übungsgeschehen
voll teilnehmen.
Bei Einsätzen dürfen sie ab dem 16. Lebensjahr
außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden.
Gleiches gilt für Mitglieder der aktiven Wehr,
die ihre Grundausbildung noch nicht abgeschlossen
haben. Mit abgeschlossener Grundausbildung ist man
dann voll einsatzbereit.
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