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Funkmeldeempfänger

Seit 1974 werden funkgesteuerte Sirenen und Funkmeldeempfänger durch sogenannte ZVEI-5 Tonfolgen ausgelöst. Die fünfstelligen Rufnummern, die jeder Feuerwehr zugewiesen sind, werden über Funk in Form von Tönen ausgesendet. Die entsprechenden Empfänger werten diese Töne aus und geben, falls ihre Kombination ausgesendet wurde, entweder Sirenen- oder stillen Alarm. Nach der Alarmierung werden die Feuerwehrdienstleistenden mit einer kurzen Durchsage über den Einsatzort und den Grund der Alarmierung informiert.

Bei der Feuerwehr Speikern werden folgende Meldeempfänger verwendet:

Motorola BMD Frequenzbereich 4m, 68-88 MHz 2m, 146-174 MHz
Empfindlichkeit 6 - 10 µV/m
Anzahl d. Schleifen 2 Rufnummern, in einem EPROM gespeichert
Alarmsignal akustisch, unterdrückt (Mem-O-Lert)
Alarmspeicher letzter Rufton kann bei der Einstellung Mem-O-Lert abgerufen werden
Betriebsdauer ca. 40 Std. mit Akkuladung ca. 200 Std. mit Batterie
Gewicht 164 g inkl. Akku
Abmessung 96,7mmx60,5mmx21,5mm (HxBxT)
     
Motorola Skyfire II Frequenzbereich 4m, 68,0 - 87,5MHz, andere Bänder (2m, 0,7m) in Vorbereitung
Empfindlichkeit 3µV/m
Funkprotokoll 5-Tonfolge nach TR BOS (ZVEI 1, CCIR, EEA)
Schleifen 25 Rufadressen, individuell programmierbar
Alarmsignal akustisch (WAVE-Dateien für Wecktöne), Alarm-LED, Ansage der ausgelösten Rufadresse, Vibrator
Sprachspeicher 8 Minuten Sprachspeicher, speichert letzte 20 Durchsagen
Betriebsdauer NiCd-Akku (700mAh) ca. 75h
NiMH (1200mAh) ca.125h
Primärzelle (l500mAh) ca.160h
Gewicht 120g inkl. Akku
Abmessungen HxBxT: 75x52x24 (mm)
Sonstiges Ansage der aktuellen Uhrzeit / Datum / Alarmzeit
Synchronisation der Pager-Uhr über DCF-77 im Ladegerät
     
Bosch FME 85 Frequenzbereich 68-87,5 MHz
Empfindlichkeit 0,15 ... 0,5 µV/m
Anzahl Schleifen 1 Rufnummer, frei programmierbar
Alarmsignal akustisch und Optisch
Alarmspeicher Optische Anzeige blinkt nach Alarmeingang bis zur Quittierung durch Tastendruck
Betriebsdauer ca. 40 Std. mit Akkuladung
Gewicht 150 inkl Akku
Abmessungen 111mm x 52 mm x 20 mm (HxBxT)
     




Sirenenalarmierung

Auch im Zeitalter moderner Alarmierungstechnik mit immer kleiner werdenden und individuell programmierbaren Funkmeldeempfängern hat die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren über Sirene immer noch einen hohen Stellenwert.

Während es in größeren Städten undenkbar wäre, die Feuerwehr bei oft mehreren Einsätzen pro Woche über Sirene zu alarmieren, ist dies besonders für kleinere Feuerwehren mit oft wenigen Einsätzen im Jahr meist die einzige Möglichkeit, überhaupt alarmiert werden zu können. Sie verfügen in der Regel über über keine oder nur wenigeMeldeempfänger. So werden im Landkreis Nürnberger Land rund 85% der 128 Freiwilligen Feuerwehren ausschließlich über Sirene zum Einsatz alarmiert. Aber auch größere Wehren, die aufgrund der Einsatzhäufigkeit im Normalfall nur "still" über Meldeempfänger alarmiert werden, halten zusätzlich an der Möglichkeit der Sirenenalarmierung fest, um im Bedarfsfall bei größeren Schadenslagen möglichst viele Einsatzkräfte erreichen zu können.

 

Die Entstehung der Sirene

Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den Sirenen um ehemalige Zivilschutzsirenen des Bundes. Sie wurden in den 50er Jahren aufgebaut, um die Bevölkerung in Katastrophen- und Krisensituationen bzw. im Verteidigungsfall zu warnen. Die Ansteuerung hierzu erfolgte drahtgebunden über Postleitungen durch das "Warnamt", das den Regierungen unterstellt war.
Darüber hinaus dienten die Sirenen aber auch zur Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren. In der Anfangszeit war dies nur über die angeschlossenen Handdruckmelder ("Feuermelder") möglich, bis 1978 im Landkreis Nürnberger Land die Funkalarmierung eingeführt wurde und die Sirenensteuerungen entsprechend umgerüstet wurden.
Aufgrund zunehmender politischer Entspannung in den 80er Jahren sah der Bund als Eigentümer der Zivilschutzsirenen keine Notwendigkeit mehr, diese weiter zu betreiben und plante 1989 einen Abbau der Sirenen. Da jedoch vielerorts die Feuerwehralarmierung darüber sichergestellt ist, wurden den Gemeinden die Sirenen unentgeltlich zur Übernahme angeboten. Auf diese Weise wurden notwendige Sirenen erhalten, nicht notwendige (z.B. in Orten ohne eigene Feuerwehr) wurden abgebaut. Bei den sich heute in Betrieb befindlichen Sirenen handelt sich aber keineswegs nur um Zivilschutzsirenen des Bundes.Mancherorts wurden sogar neue Sirenen aufgebaut, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr z.B. in stark angewachsenen Ortsteilen sicherzustellen. Auch beim Umsetzen von Sirenenstandorten(z.B. wegen Hausabriss) werden oft komplett neue Sirenenanlagen installiert.

Das Sirenensignal

In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind. Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt: § 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen.
Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist esvorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliches Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen: dreimal einen in der Höhe gleichbleibendne Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Auslösung der Sirene

Zur Auslösung der Sirenen für Feueralarm gibt es im allgemeinen folgende Möglichkeiten.


1. Feuermelder

Die erste Möglichkeit ist die Auslösung der Sirene über den Handdruckmelder, besser bekannt als "Feuermelder". Er ist nach DIN 14 654 in einem roten, voll schutzisolierten Kunststoffgehäuse eingebaut. Der Druckknopf ist beleuchtetund mit einer dünnwandigen einschlagbaren Glasscheibe vor versehentliches Betätigen geschützt.
Bei Sirenen-Einzelanlagen ist er direkt mit der Sirenensteuerung verbunden. Bei einem Verbund aus mehreren Sirenen ist er über eine Standleitung mit einem zentralen Steuergerät verbunden.
In größeren Firmen oder Gebäuden ist der Feuermelder nicht direkt an eine Sirene, sondern meist an eine Brandmeldeanlage angeschlossen. Der Alarm läuft dann an der Brandmeldezentrale auf, von dort entweder telefonisch oder über Standleitung die alarmauslösende Stelle der Feuerwehr verständigt wird.


2. Funkalarmierung

Üblicherweise werden die Sirenen heutzutage jedoch über Funk ausgelöst. Die alarmierten Einheiten melden sich dann über Funk oder telefonisch bei der alarmauslösenden Stelle (zuständig für den Lkr. Nürnberger Land: Integrierte Leitstelle Nürnberg) und erfahren dort den Alarmierungsgrund.
Technisch gesehen läuft die Funkalarmierung von Sirenen genauso wie die Funkalarmierung eines Meldeempfänges ab. Bei der analogen 5-Ton-Alarmierung wird vom Alarmgeber in der alarmauslösenden Stelle ein 5-Ton-Selektivruf generiert, der jede Sirene (oder Sirenengruppe) eindeutig adressiert. Zur Vermeidung von Fehlauslösungen wird zusätzlich ein Doppelton ausgesendet.
Die am Sirenenstandort installierten Fernwirkempfänger (auch Funksteuerempfänger genannt) werten - ähnlich eines Meldeempfängers - den ausgesendeten 5-Ton-Selektivruf sowie den Doppelton aus. Stimmt die 5-Ton-Kombination mit der des Funksteuerempfängers überein, wird über einen Taktgenerator der Strom des Sirenenmotors entsprechend der Sirenensignale ein- und ausgeschaltet.

Funksteuerempfänger

Analoger 5-Ton-Funksteuerempfänger MS200 von Sonnenburg. Diese Geräteserie stammt aus den Anfängen der Funkalarmierung von vor 20 Jahren, ist aber aufgrund der hohen Zuverlässigkeit noch immer in Betrieb. Eingebaut sind ein Netzteil, der 4m-Funkempfänger, NF-Aufbereitung, 5-Ton- und Doppeltonauswerter. Bei korrekt erkannter 5-Tonfolge und Doppelton zieht für ca. 5 Sekunden ein Relais an. Dieses Steuersignal wird auf das Taktsteuergerät gegeben.

Taktsteuergerät (Sirenensteuergerät IV)

Das Taktsteuergerät hat die Aufgabe, das Sirenensignal für Feueralarm (1 Minute Dauerton 2mal unterbrochen) zu erzeugen.
Aufgrund des Eingangssignales des Funksteuerempfängers oder eines angeschlossenen Feuermelders beginnt ein Getriebemotor zu laufen. Eine sich drehende Nockenscheibe bildet die Taktfolge und betätigt zwei Mikroschalter. Der Stromkreis wird entsprechend des Taktes geöffnet und geschlossen und steuert damit widerum das Sirenenschütz im Sirenenschaltkasten an.

Sirenen-Schaltkasten

Im Sirenenschaltkasten befindet sich die 230/400 Volt Stromeinspeisung für die Sirene, die Sicherungen für Steuerung und Hauptstromkreis und das Sirenenschütz. Das Schütz wird durch das Taktsteuergerät angesteuert und schaltet entsprechend den erzeugten Takt den Hauptstromkreis der Sirene ein und aus.

Funksteuerempfänger MS200-MPS4

Dieser Funksteuerempfänger MS200-MPS4 der Firma Sonnenburg ist mit moderner Prozessortechnik aufgebaut. Neben dem Netzteil und dem 4m-Empfänger verfügt er über einen Mikroprozessor, der die Aufgaben der 5-Ton- und Doppelton-Auswertung sowie der Taktsteuerung übernimmt. Ein externes Taktsteuergerät ist somit nicht mehr notwendig, der im Funksteuerempfänger erzeugte Takt kann direkt auf das Sirenenschütz gegeben werden.
Die am weitest verbreitete Sirene ist der Typ E57 nach DIN 41 096. Unter dem pilzförmigen Sirenen-Schutzdach befindet sich ein 5kW-Drehstrommotor 220/380 (230/400) Volt, der ein mit Polyamid beschichtetes Laufrad antreibt.Der im Innern der Sirene entstehende Luftstrom erzeugt so einen lautstarken Ton der Frequenz 420 Hz. Durch den Schalldruck von 129 dB beträgt die Hörweite im Freien ca. 6 km, gegen den Wind ca. 3 km.
Die hier abgebildeten Komponenten stellen nur eine Auswahl der sich am Markt befindlichen Geräte dar, um das Prinzip der Sirenenalarmierung an einer Sirenen-Einzelanlage zu verdeutlichen. Sind mehrere Sirenen als Verbund zusammengeschaltet, sind zum Teil andere Komponenten (zentrales Steuergerät, Anschalteeinrichtungen für ( Standleitungen etc.) erforderlich. Auch die Ausführung der Funksteuerempfänger, Taktsteuergeräte und Sirenen-Schaltkästen sind nicht als "Standard" anzusehen, sondern als eine von vielen Ausführungsmöglichkeiten.