Information * Brandschutz
* Es hat gebrannt
Was ist zu tun wenn es mal wirklich bei Ihnen gebrannt
hat.
Bei Ihnen hat es gebrannt. Die Feuerwehr
hat gelöscht. Was haben Sie als Betroffene zu beachten
und zu veranlassen?
Mit dieser Information möchten wir Ihnen
in dieser besonderen Situation helfen.
Allgemeine Informationen zur Freisetzung von
Schadstoffen:
Grundsätzlich entstehen bei jedem Brand Schadstoffe.
Die meisten Schadstoffe sind gasförmig und können
durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt
werden.
Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel
gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenstände,
Nahrungsmitteln, Spielzeug u.s.w. abgelagert. Diese Schadstoffe
können für Sie dann gefährlich werden, wenn
sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen. (Einatmen
von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln
bei der Nahrungsaufnahme u.s.w.)
In abgekühlten Zustand sind Schadstoffe
und Ruß nicht mehr freischwebend in der Raumluft vorhanden.
Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen,
brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar , wo auch
abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen,
nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen,
können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung
wieder aufhalten.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder
starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst
unbedingt nachfolgende 11 Tips beachten:
1) Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen
und lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt!
2) Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach
dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen
Arzt auf!
3) Betreten Sie die vom Brand betroffenen
Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet
sind. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit der
Polizei oder der Feuerwehr bevor Sie in die Wohnung gehen!
4) Halten Sie sich zunächst nur so lange
wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen
auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß,
Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
5) Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand,
Ruß oder Rauch beeinträchtigt, oder fühlen
Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher,
sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit
eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen!Sollten
sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben,
so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe!
6) Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände
oder Kinderspielzeug aus der Wohnung, so dürfen diese
Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte
Dinge sollten vor Gebrauch so gründlich gereinigt werden,
daß keine Rußspuren mehr sichtbar sind!
7) Nahrungsmittel, die nicht in verschlossen
Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder
Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten nicht mehr
verwendet werden!
Informieren Sie Ihre Versicherung!
8) Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen
haben, setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung
9) Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter
oder Hauseigentümer. Als Eigentümer der Wohnung
oder des Hauses setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung
in Verbindung!
10) Sprechen Sie zum Schutz vor finanziellen
Nachteilen mögliche Sanierungsmaßnahmen mit der
jeweiligen Versicherung ab!
11) Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen
gegen unbefugten Zutritt!