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Information * Brandschutz * Es hat gebrannt



Was ist zu tun wenn es mal wirklich bei Ihnen gebrannt hat.


Bei Ihnen hat es gebrannt. Die Feuerwehr hat gelöscht. Was haben Sie als Betroffene zu beachten und zu veranlassen?

Mit dieser Information möchten wir Ihnen in dieser besonderen Situation helfen.

Allgemeine Informationen zur Freisetzung von Schadstoffen:
Grundsätzlich entstehen bei jedem Brand Schadstoffe. Die meisten Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden.

Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenstände, Nahrungsmitteln, Spielzeug u.s.w. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen. (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme u.s.w.)

In abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr freischwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar , wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende 11 Tips beachten:

1) Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt!

2) Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!

3) Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit der Polizei oder der Feuerwehr bevor Sie in die Wohnung gehen!

4) Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!

5) Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, Ruß oder Rauch beeinträchtigt, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen!Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe!

6) Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus der Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten vor Gebrauch so gründlich gereinigt werden, daß keine Rußspuren mehr sichtbar sind!

7) Nahrungsmittel, die nicht in verschlossen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten nicht mehr verwendet werden!

Informieren Sie Ihre Versicherung!

8) Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung

9) Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer. Als Eigentümer der Wohnung oder des Hauses setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung!

10) Sprechen Sie zum Schutz vor finanziellen Nachteilen mögliche Sanierungsmaßnahmen mit der jeweiligen Versicherung ab!

11) Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!