Abteilungen
Einsätze
Fahrzeuge/Ausstattung
Wache 87
Informationen
Dienstabzeichen
Leistungsprüfungen
Brandschutz
Notruf 112
Rauchmelder
Feuerlöscher
Tipps zum Grillen
Adventszeit
Es hat gebrannt
Mitglied werden
Geschichte
Service
Kontakt
Impressum / Datenschutz
   
Information * Brandschutz * Rauchmelder


Rauchmelder retten Leben !

Alles zur Rauchmelderpflicht
in Bayern

Gesetzliche Grundlage

Seit 1. Januar 2013 mussten bei Neubauten in allen Wohnungen, die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder überwacht werden.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen nun auch in Bestandsgebäuden alle Wohnungen (auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser) mit Rauchmelder ausgestattet sein. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht geforert, jedoch kann diese im Einzelfall sinnvoll sein.
Hinweis: Die Rauchwarmelderpflicht gilt nicht für Hotels, Pensionen etc.

Damit soll aus Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Anzahl der Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchmelders bleibt i.d.R. noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können.


Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Der Rauchwarnmelder erkennt Brandrauch und warnt mit einem lauten Alarmton, bevor die Rauchkonzentration im Raum gefährlich wird.
Betrieben wird der Rauchwarnmelder entweder über Netzstrom, meist aber mit handelsüblichen Batterien, die eine Betriebsdauer bis zu drei Jahren haben. Wird die Batterie schwach, dann meldet sich das Gerät üblicherweise mit kurzen Pieptönen. Bei Zigarettenrauch, brennenden Kerzen etc. wird bei qualitativ guten Rauchwarnmeldern kein Fehlalarm ausgelöst.
Geräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien müssen nach etwa zehn Jahren komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollten Sie das vom Hersteller empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachten, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung oder Alterung der Bauteile mit der Zeit sinkt.


Auf was sollte man beim Kauf eines Rauchwarnmelders achten?

Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Zudem vergeben unabhängige Testzentren wie Kriwan oder der Verband der Sachversicherer (VdS) als Qualitätskennzeichen ein brennendes „Q“. Rauchwarnmelder mit dem Kennzeichen „Q“ zeichnen sich zudem mit geprüfter Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebauten Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer aus.


Wie viele Rauchmelder braucht man und wo bringt man diese an?

I.d.R. braucht man einen Rauchwarnmelder für einen Raum bis 60 qm Grundfläche. Angebracht werden sollen diese in der Mitte eines Raumes. Brandrauch ist warm und steigt deshalb an die Decke. Aus diesem Grunde sollen die Rauchwarnmelder auch an der Decke angebracht werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung:

  • Je ein Rauchwarnmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Rauchmelder sind besonders wichtig, wo Personen schlafen.
  • Je ein Rauchwarnmelder in Fluren innerhalb der Wohnung. Bei Einfamilienhäusern kann das zum Beispiel der Bereich der Treppe sein.

Optimale zusätzliche Ausstattung:

  • Ein Rauchwarnmelder in der Küche - Rund 30 % der Wohnungsbrände entstehen in
    der Küche. Achten Sie auf ein geeignetes Gerät, sonst können Kochdämpfe Fehlalarm auslösen. Rauchwarnmelder in den anderen Wohnräumen,
  • in Werkräumen, Hauswirtschaftsräumen und Räumen, in denen eine Brandentstehung denkbar ist.


Wie wirken Rauchwarnmelder auf Kinder?

Wird vom Rauchwarnmelder Brandrauch erkannt, alarmiert dieser mit einem durchdringenden Alarmton von ca. 85 db (in 3 m Entfernung). Kinder neigen dazu, sich bei Lärm zu verstecken oder sich z.B. im Bett zu zudecken. Deshalb sollte man Kinder in der Wohnung bei Testen zuschauen lassen und ihnen das richtige Verhalten bei Auslösung des Alarmes erklären.


Wo kann man sich weiter zum Thema Rauchwarnmelder informieren?

Verschiedene Organisationen, Verbände und Behörden haben zu dem Thema weitergehende Informationen erstellt.

Der LFV Bayern hatte sich zur Sinnhaftigkeit von Rauchwarnmeldern in einem Positionspapier mit Unterstützung aller Feuerwehren in Bayern geäußert. 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungengen unter www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/ veröffentlicht.   

Zudem erfährt man alles zum Thema Rauchwarnmelder auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Die Versicherungskammer Bayern hat in Abstimmung mit dem LFV Bayern einen Flyer herausgegeben, der kostenlos unter https://www.vkb.de/web/html/pk/service/schadenmeldung/sicherheit/publikationen/bestellung/bestellung (Häuslicher Brandschutz und Einbruchschutz - Rauchmelder) angefordert werden kann.

 

Stand: Dezember 2017

Quelle:
LandesFeuerwehrVerband Bayern, Carl-von-Linde-Straße 42, 85716 Unterschleißheim